Anerkenntnis gemäß § 45 a Absatz 1 SGB XI

- eingetragen im Register PFAD.uia des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein - Westfalen

- unbefristet zugelassen als Unterstützungsangebot im Alltag nach § 45 SGB XI

- und damit berechtigt zur eigenständigen Abrechnung mit den Pflegekassen

 Diese Zulassung beinhaltet im Einzelnen

- Betreuungsangebot gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 AnFöVo

- Angebot zur Entlastung von Pflegenden Angehörigen gemäß § 4 Abs. 3 AnFöVo

- Angebot zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch Hifen bei der Haushaltsführung § 4 Abs. 4 AnFöVo

- Angebot zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch individuelle Hilfen im Alltag § 4 Abs. 5 AnFöVo

 
 
 
 
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