Anerkenntnis gemäß § 45 a Absatz 1 SGB XI
- eingetragen im Register PFAD.uia des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein - Westfalen
- unbefristet zugelassen als Unterstützungsangebot im Alltag nach § 45 SGB XI
- und damit berechtigt zur eigenständigen Abrechnung mit den Pflegekassen
Diese Zulassung beinhaltet im Einzelnen
- Betreuungsangebot gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 AnFöVo
- Angebot zur Entlastung von Pflegenden Angehörigen gemäß § 4 Abs. 3 AnFöVo
- Angebot zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch Hifen bei der Haushaltsführung § 4 Abs. 4 AnFöVo
- Angebot zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch individuelle Hilfen im Alltag § 4 Abs. 5 AnFöVo